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Psychotherapie

Es gibt vier von den Krankenkassen anerkannten Psychotherapieverfahren. Die zwei analytischen Verfahren (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die klassische Psychoanalyse), die Verhaltenstherapie und die systemische Therapie. Mein Therapieschwerpunkt ist die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (im Weiteren TP).

Der Schwerpunkt des Therapieverfahrens liegt auf den inneren zum Teil unbewussten Konflikten und Entwicklungsstörungen, die in der aktuellen Lebenssituation des Patienten auftreten und zu Defiziten oder inneren strukturellen Störungen im Erleben und Leben führen. Unser Denken, Handeln und Fühlen bis hin zu körperlicher Gesundheit obliegt daher nicht nur unserem Willen, sondern auch unbewussten Einflüssen und früh erlebten Konflikten. Die Bearbeitung der zugrunde liegenden Ursachen solcher Konflikte wirken in die Arbeit maßgeblich mit ein. Wie in der klassischen Psychoanalyse werden in der TP die psychoanalytischen Konzepte von Unterbewusstsein, Widerstand, Übertragung und Gegenübertragung beachtet und genutzt. Es wird dennoch sehr zielorientiert und mit Schwerpunkten im Hier und Jetzt gearbeitet. Diese werden vor und während der Behandlung besprochen. Eine tiefe Regression, wie in der Psychoanalyse, wird vermieden.

Eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie dauert in der Regel zwischen 50 – 180 Stunden und findet 1 – 2 x wöchentlich statt. Die Art und Dauer wird individuell angepasst und besprochen. Es ist manchmal sinnvoll eine Behandlung über Jahre hinweg zu führen.

Psychotherapie hat eine fundierte Daseinsberechtigung. Es gibt Etappen in der Persönlichkeitsentwicklung, in denen die Lebenssituation so festgefahren ist, dass zuerst an den inneren strukturellen Defiziten und Konflikten gearbeitet werden muss und ein Coaching zu früh angesetzt wäre. Vorwiegend wird hier an der Verarbeitung der Vergangenheit, Stabilisierung und Strukturierung der Lebensumstände gearbeitet. In einigen Fällen bedeuten diese Prozesse sogar stationäre Behandlungen (manchmal mehrfach) und Medikation neben der ambulanten Therapie in Anspruch zu nehmen. 

Image by Diana Polekhina

Honorarvereinbarung 

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Private Versicherung PKV

Grundlage der Abrechnung für Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte ist die Gebührenordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bzw. die Gebührenordnung für Ärzte. Eine detaillierte Auflistung der Kosten bekommen Sie zum Erstgespräch oder auf Anfrage. Psychotherapeutische Leistungen sind im Leistungskatalog der meisten privaten Krankenversicherungen und der Beihilfestellen eingeschlossen.

Bitte erkundigen Sie sich wenn möglich schon vor dem Erstgespräch bei Ihrem Versicherungsträger bzw. Ihrer Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von Ihrem Versicherungsvertrag abgedeckt sind. 

Mein Honorar für die private Krankenversicherung bzw. für Selbstzahler/innen richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP: 2,9 facher Satz – bei speziellen Anliegen mit besonderem Fachwissen berechne ich den 3,5 fachen Satz). Bitte beachten Sie, dass der Steigerungssatz für mein Sitzungshonorar (2,9-facher Satz) den 2,3-fachen Satz überschreitet. Dies bedeutet, dass Sie nur 2,3 fachen Satz des Sitzungshonorars von Ihrer Versicherung erstattet bekommen. Bitte klären Sie dies unbedingt vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle oder untereinander ab. Wie Sie es als privat versicherter Patient gewohnt sind, geht meine Rechnung direkt an Sie und die Erstattung durch Ihre Kasse liegt in Ihrer Verantwortung.

 

Hier müssen Sie entscheiden, ob Sie den Aufschlag in Eigenleistung übernehmen.

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Selbstzahler

Gesetzliche Versicherung GKV
Bonn

Selbstzahler benötigen keinerlei Formalitäten. Zwischen Ihnen als Klient und meiner Praxis werden die Vereinbarungen lediglich in einem Behandlungsvertrag geregelt.

Gesetzliche Krankenkassen haben mit mir als Privatpraxis für Psychotherapie keinen Abrechnungsvertrag. In besonders dringenden Fällen ist es aufgrund der langen Wartezeiten bei niedergelassenen Psychotherapeuten möglich, auch ohne Abrechnungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen (SGB 5 § 13, Abs. 3). 

Bedeutet: Sofern der Psychotherapiesuchende keinen Psychotherapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten in Bonn und Umgebung findet, so ermöglicht das Verfahren der Kostenerstattung den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) eine Chance auf einen Psychotherapieplatz in einer Privatpraxis.

In der Regel machen Therapiesuchende oft die Erfahrung, dass Ihnen bei der Suche nach einem Psychotherapeuten oftmals gesagt wird, dass es zurzeit keinen freien Therapieplatz gibt und/oder längere Wartezeiten von über 6 Wochen auf ein Erstgespräch zu erwarten sind. Hier ist zu beachten, dass ein Erstgespräch keine Garantie für einen Therapieplatz bedeutet. Oftmals werden Patienten scheinbar angenommen und verbringen dann längere Monate auf einer internen Warteliste. 

Die GKV ist verpflichtet, ihren Mitgliedern keine längeren Wartezeiten als 6 Wochen zuzumuten. Damit Ihre GKV bei mehrfacher Ablehnung eines niedergelassenen Psychotherapeuten die Behandlung bei einem approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Privatpraxis genehmigen kann, müssen Sie folgende Informationen bei der GKV einreichen:

 

1. einen Antrag auf Kostenerstattung 2. eine Bescheinigung Ihres Fach- oder Hausarztes, der bestätigt, dass eine psychotherapeutische Behandlung notwendig und unaufschiebbar ist,

3. eine Auflistung über die vergebliche Suche nach einem Therapeuten mit Kassenzulassung (Anrufzeit und Kontaktdaten des Psychotherapeuten),

4. eine Bescheinigung eines approbierten Psychotherapeuten in Privatpraxis, der die Behandlung kurzfristig übernehmen wird. 

 

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Gesetzliche Versicherung GKV Wershofen 

Die gesetzliche Versicherung übernimmt die Kosten der anstehenden Psychotherapie. Nach 5 probatorischen Sitzungen wird ein Antrag bei der Versicherung gestellt. 

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