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privat Krankenversichert
Grundlage der Abrechnung für Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte ist die Gebührenordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bzw. die Gebührenordnung für Ärzte. Eine detaillierte Auflistung der Kosten bekommen Sie zum Erstgespräch oder auf Anfrage.
Bitte erkundigen Sie sich wenn möglich schon vor dem Erstgespräch bei Ihrem Versicherungsträger bzw. Ihrer Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von Ihrem Versicherungsvertrag abgedeckt sind.
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