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Kostenübernahme Psychotherapie

Privatpatient 
 

Grundlage der Abrechnung für Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte ist die Gebührenordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bzw. die Gebührenordnung für Ärzte. Eine detaillierte Auflistung der Kosten bekommen Sie zum Erstgespräch oder auf Anfrage. Psychotherapeutische Leistungen sind im Leistungskatalog der meisten privaten Krankenversicherungen und der Beihilfestellen eingeschlossen.

Bitte erkundigen Sie sich wenn möglich schon vor dem Erstgespräch bei Ihrem Versicherungsträger bzw. Ihrer Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von Ihrem Versicherungsvertrag abgedeckt sind.

gesetzlich Versicherte (GKV)
 

Gesetzliche Krankenkassen haben mit mir als Privatpraxis für Psychotherapie keinen Abrechnungsvertrag. In besonders dringenden Fällen ist es aufgrund der langen Wartezeiten bei niedergelassenen Psychotherapeuten möglich, auch ohne Abrechnungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen (SGB 5 § 13, Abs. 3). 

Bedeutet: Sofern der Psychotherapiesuchende keinen Psychotherapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten in Bonn und Umgebung findet, so ermöglicht das Verfahren der Kostenerstattung den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) eine Chance auf einen Psychotherapieplatz in einer Privatpraxis.

In der Regel machen Therapiesuchende oft die Erfahrung, dass Ihnen bei der Suche nach einem Psychotherapeuten oftmals gesagt wird, dass es zurzeit keinen freien Therapieplatz gibt und/oder längere Wartezeiten von über 6 Wochen auf ein Erstgespräch zu erwarten sind. Hier ist zu beachten, dass ein Erstgespräch keine Garantie für einen Therapieplatz bedeutet. Oftmals werden Patienten scheinbar angenommen und verbringen dann längere Monate auf einer internen Warteliste. 

Die GKV ist verpflichtet, ihren Mitgliedern keine längeren Wartezeiten als 6 Wochen zuzumuten. Damit Ihre GKV bei mehrfacher Ablehnung eines niedergelassenen Psychotherapeuten die Behandlung bei einem approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Privatpraxis genehmigen kann, müssen Sie folgende Informationen bei der GKV einreichen:

 

1. einen Antrag auf Kostenerstattung (nähere Informationen erhalten Sie in meiner Praxis),

 

2. eine Bescheinigung Ihres Fach- oder Hausarztes, der bestätigt, dass eine psychotherapeutische Behandlung notwendig und unaufschiebbar ist,

 

3. eine Auflistung über die vergebliche Suche nach einem Therapeuten mit Kassenzulassung (Anrufzeit und Kontaktdaten des Psychotherapeuten),

 

4. eine Bescheinigung eines approbierten Psychotherapeuten in Privatpraxis, der die Behandlung kurzfristig übernehmen wird. 

 

Eine sehr ausführliche Informationsbroschüre hat die Bundespsychotherapeutenkammer für Sie zusammengestellt. Diese können Sie hier downloaden. Bitte sprechen Sie uns bei Fragen direkt an.

 

Weitere Artikel zum Thema Kostenerstattung finden Sie in folgenden Artikeln: http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/versorgungsforschung/article/838116/psychotherapie-patienten-stuermen-privatpraxen.html

 

http://www.spiegel.de/gesundheit/psychologie/psychotherapie-zoff-ueber-kostenerstattung-a-897358.html

 

http://www.krankenkassenratgeber.de/news/arzt-patient/wartezeit-auf-psychotherapie-verkuerzen-kostenerstattung-fuer-privatpraxen.html

 

http://www.aerzteblatt.de/archiv/121922/Kostenerstattung-in-der-Psychotherapie-Wenn-das-System-versagt

Selbstzahler 
 

Selbstzahler benötigen keinerlei Formalitäten. Zwischen Ihnen als Klient und meiner Praxis werden die Vereinbarungen lediglich in einem Behandlungsvertrag geregelt.

Kontaktieren Sie mich für Ihre erste Stunde

 

Generell gilt:
Vereinbarte Termine müssen 48 h (werktags) abgesagt werden. Es wird sonst der gesamte Betrag privat in Rechnung gestellt!
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